Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden
Präambel
Evergold-CS, Inhaber Ammar Miskine, bietet Freizeitaktivitäten, Ausflüge und Erlebnisveranstaltungen für Erwachsene ab einem bestimmten Mindestalter an. Alle Erlebnisse werden eigenständig organisiert und durch Evergold-CS durchgeführt und begleitet. Eine Vermittlung von Fremdleistungen findet nicht statt; Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Endkunden und Evergold-CS zustande.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen von Erlebnissen, Veranstaltungen und Aktivitäten über die Website www.evergold-cs.de oder über andere Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Telefon).
(2) Maßgeblich ist die Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen ab einem Mindestalter von 18 Jahren.
(4) Abweichende Bedingungen des Endkunden gelten nur, wenn Evergold-CS diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Endkunde: Jede natürliche Person, die bei Evergold-CS ein Erlebnis bucht.
(2) Anbieter/Partner: Externe Dienstleister, die Leistungen für Evergold-CS erbringen (z. B. Restaurants, Ateliers, Veranstaltungsorte). Diese treten nicht als Vertragspartner der Endkunden auf.
(3) Evergold-CS: Der Betreiber und Veranstalter aller angebotenen Erlebnisse.
(4) Plattform: Die Website, über die Endkunden Erlebnisse buchen können.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Evergold-CS organisiert und begleitet Freizeitaktivitäten, Ausflüge und Erlebnisprogramme. Dazu zählen kulturelle Veranstaltungen, gastronomische Erlebnisse, kreative Workshops und weitere Freizeitangebote.
(2) Der Endkunde erwirbt ein Ticket für ein spezifisches Erlebnis zu einem festen Termin.
(3) Alle Leistungen werden durch Evergold-CS durchgeführt. Externe Partner erbringen nur unterstützende Leistungen (z. B. Räume, Speisen, Workshops), jedoch keinen eigenen Vertrag mit dem Endkunden.
(4) Evergold-CS bestätigt die Buchung manuell. Erst mit der Bestätigung kommt der Vertrag zustande.
(5) Trotz sorgfältiger Planung können technische oder organisatorische Störungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Durch das Absenden einer Buchungsanfrage gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot ab.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Evergold-CS die Buchung manuell bestätigt.
(3) Der Endkunde erhält im Anschluss eine Bestätigung per E-Mail.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 5 Widerrufsrecht
(1) Für Erlebnisse mit festen Terminen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
(2) Jede Buchung ist mit Bestätigung durch Evergold-CS bindend und verpflichtet zur Zahlung.
(3) Ein Widerruf ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Endkunde verhindert ist oder die Teilnahme aus persönlichen Gründen nicht möglich ist.
§ 6 Stornierung, Umbuchung, Nichtantritt
(1) Da Evergold-CS nach jeder Buchung verbindlich bei Partnern Leistungen einkauft, ist eine Stornierung durch den Endkunden ausgeschlossen.
(2) Bei Nichtantritt („No-Show“) besteht kein Anspruch auf Erstattung.
(3) Umbuchungen können in Einzelfällen aus Kulanz erfolgen, sofern Verfügbarkeiten bestehen und alle Partner einverstanden sind. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(4) Fällt ein Erlebnis mangels Teilnehmer komplett aus, wird der Termin verschoben oder erstattet. Ab 1 Teilnehmer findet das Erlebnis statt.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Endpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Preis richtet sich nach dem Erlebnis und dem jeweiligen Datum.
(3) Die Zahlung ist mit Buchung fällig.
(4) Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung, Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und PayPal.
(5) Die Durchführung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
(6) Rückerstattungen werden – sofern ein Anspruch besteht – über dieselbe Zahlungsart abgewickelt.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.
(2) Die Teilnehmer müssen körperlich in der Lage sein, an der jeweiligen Aktivität teilzunehmen (z. B. Gehen, Sitzen, leichte Mobilität).
(3) Evergold-CS bietet Unterstützung und Begleitung, übernimmt jedoch keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.
(4) Personen mit Pflegegrad können teilnehmen, sofern keine pflegerischen Leistungen erforderlich sind.
(5) Evergold-CS kann die Teilnahme verweigern, wenn gesundheitliche Risiken bestehen.
§ 9 Änderungen, Ablauf, Durchführung
(1) Veranstaltungen können – wenn erforderlich – inhaltlich geringfügig angepasst werden, ohne dass der Gesamtcharakter verändert wird.
(2) Aktivitäten finden in Gruppen statt; es kann zu kurzen Wartezeiten kommen.
(3) Wird ein Erlebnis durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit des Veranstaltungsortes, Extremwetter) unmöglich, erfolgt eine Terminverschiebung.
(4) Evergold-CS haftet nicht für externe Bedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs stehen (z. B. Verkehr, Wetter, Zugangsbeschränkungen).
§ 10 Foto-, Video- und Bewertungsnutzung
(1) Bei Veranstaltungen können Fotos und Videos entstehen, die Evergold-CS für Werbezwecke (Website, Social Media, Print) nutzen darf.
(2) Endkunden können der Verwendung formlos widersprechen; bereits verwendete Medien bleiben davon unberührt.
(3) Teilnehmer dürfen Bewertungen abgeben, die wahrheitsgemäß und sachlich sein müssen.
(4) Evergold-CS kann Bewertungen und Inhalte löschen, wenn diese rechtswidrig, beleidigend oder unzutreffend sind.
(5) Der Endkunde versichert, dass er Rechte an eingereichten Medien besitzt.
§ 11 Haftung
(1) Evergold-CS haftet uneingeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet Evergold-CS nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet Evergold-CS nur für vorhersehbare Schäden.
(4) Die Haftung für Leistungen externer Partner (z. B. Speisen, Räume, Künstler) ist ausgeschlossen.
§ 12 Gutscheine
(1) Gutscheine können zukünftig angeboten werden; es gelten dann die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren.
(2) Nicht personengebundene Gutscheine können von jeder Person eingelöst werden, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Evergold-CS und dürfen erst nach Zahlung eingelöst werden.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz von Evergold-CS (Langen), sofern der Endkunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.